Allgemeine Geschäftsbedingungen des "Heinsberger Pferdetaxis" gültig vom 01.01.2015
Rechtsinformationen
Zu jedem Vertragsabschluss gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in unseren AGB aufgeführt. Nehmen Sie daher alle aufgeführten Bedingungen und Vereinbarungen vor dem Abschluss eines Transportauftrages zur Kenntnis. Einzelfall Absprachen müssen in schriftlicher Form erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
§ 1 Definitionen / Bestimmungen /Geltungsbereich
1 )Als Transportleistung versteht sich der Transport von Pferden/Tieren (welche für den Transport mit dem Unternehmen bestimmt sind) in denen dafür vorgesehenen Transportfahrzeugen.
2) Es gelten grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Tiertransporte (Tierschutztransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 in ihrer gültigen Fassung an welche sich das Unternehmen hält.
§ 2 Equidenpass
1) Wie gesetzlich vorgeschrieben muss bei jedem Transport der Equidenpass des Pferdes/Tieres mitgeführt werden, außer dem Transport liegt ein Notfall zu Grunde. Das Unternehmen transportiert kein Pferd/ Tier ohne Equidenpass, außer es handelt sich um einen akuten Notfall.
2) Bei Transporten in und aus dem Ausland gelten besondere Bestimmungen bzgl. der Transportpapiere. Das Unternehmen weist den Auftraggeber grundsätzlich im Vorfeld auf die Besonderheiten und Bestimmungen hin und transportiert keine Pferde/Tiere ohne die vorgeschriebenen Transportpapiere.
3) Die Verantwortung, die notwendigen Papiere mitzuführen liegt beim Auftraggeber. Falls dieser seiner Pflicht nicht nachkommt, kommt dieser für z.B. Wartezeiten bei Kontrollen, Ausfall, etc. auf.
§ 3 Bezahlung
1) Die Bezahlung hat grundsätzlich nach Beendigung des Transportes in bar zu erfolgen. Eine Einzelfall Absprache ist die Vorauszahlung per Überweisung. Eine Zahlung per Rechnung wird nicht akzeptiert.
2) Bei Stornierung eines fest gebuchten Transportes in schriftlich und mündlicher Form wird eine Stornogebühr fällig. Die Höhe berechnet sich wie folgt:
- Stornierungen 1 Woche vor dem Transporttermin sind kostenlos
- Stornierungen 4-6 Tage vor dem Transporttermin : 40,-€ pauschal
- Stornierungen 1-3 Tage vor dem Transporttermin: 65,-€ pauschal
3) Falls ein Tier/Pferd trotz aller Bemühungen nicht transportwillig / transportfähig ist und der Transport aus diesem Grund nicht ausgeführt werden kann werden dem Auftraggeber die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt ( Wartezeit, etc.)
4) Der Unternehmer behält sich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen vor Transportbeginn vor
§ 4 Auftragserteilung
1) Die Auftragserteilung kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Beide Formen sind für beide Vertragsparteien bindend.
§ 5 Haftung und Haftungsausschluss
1) Die Haftung seitens des Unternehmens für Beschädigungen am Pferd/ Tier oder durch das Pferd/ Tier ist ausgeschlossen. Sofern sich das Pferd/ Tier beim Verladevorgang oder während des Transportes ungestüm / wild aufführt oder schon vor dem Transport erkrankt ist, welches die Transportsicherheit des Pferdes/Tieres einschränkt, ist eine Haftung des Unternehmers ausgeschlossen, ausgenommen es handelt sich um grob fahrlässiges Handeln des Unternehmers / Transporteurs.
§ 6 Be und Entladung
1) Die Be - und Entladung des Pferdes/Tieres wird vom Auftraggeber / Besitzer des Tieres übernommen oder durch Dritte die vom Auftraggeber beauftragt wurden. Beides geschieht auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Falls der Unternehmer/ Transporteur das Be oder Entladen übernimmt, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Unternehmer haftet nur bei grob fahrlässiger Durchführung.
§ 7 Schäden an Transportfahrzeugen
1) Für Schäden, die während des Transportes am Fahrzeug oder am Anhänger durch das Pferd entstehen haftet der Auftraggeber/ Pferdebesitzer. Wir empfehlen eine Pferdehaftpflichtversicherung und weisen darauf hin, den Pferdeanhänger im Vorfeld zu begutachten. Falls keine Pferdehaftpflichtversicherung besteht haftet der Auftraggeber persönlich.
§ 8 Gütertransportversicherung
1) Für die von uns zu transportierenden Pferde/Tiere besteht eine Gütertransportversicherung, diese erstreckt sich ausschließlich auf Schäden durch:
- Diebstahl mit dem ganzen Fahrzeug
- Tod oder Nottötung bzw. Notschlachtung als unmittelbare Folge von Transportmittelunfall
-Brand, Explosion
-Bruch des Zwischenbodens bei doppelbödigen Fahrzeugen bzw. Abrutschen des Zwischenbodens infolge technischen Versagens
-Ausgeschlossen bleiben Tiere, insbesondere Pferde, die im professionellen Reit-und Rennsport oder zu gewerblichen Zuchtzwecken verwendet werden.
Die weiteren möglichen Absicherungen obliegen dem Eigentümer z.B. TierOP, Pferde Lebensversicherung.
(=Wertausgleichszahlung, dessen Höhe von der Versicherungsgesellschaft bei Schadensfall festgelegt wird, jedoch bis max. 10€/kg Körpergewicht des Transporttieres)
2) Bei einem ungestümen/ wilden Verhalten des Pferdes und daraus möglich resultierenden Verletzungen ist eine Haftung ausgeschlossen.
§9 Sonstiges
Eine Stornierung eines fest reservierten Pferdeanhängers ist eine Woche vor Abholung kostenlos möglich. Bei einer Stornierung in einem Zeitraum von 1-6 Tagen vor dem Termin wird eine Gebühr von 25,-€ pauschal fällig.
§ 10 Gerichtsstand
Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Erkelenz.